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Verbände gegen strengere Quarantänepflicht für Lkw-Fahrer

02.10.2020 17:45 Uhr | Lesezeit: 3 min
Coronatest, Lkw
Für Berufskraftfahrer, die aus einem Risikogebiet zurück nach Deutschland einreisen, besteht bisher weder eine Quarantäne-, noch eine Corona-Testpflicht
© Foto: Heiko Becker/HMB Media/picture-alliance

Der Bund will seine Empfehlung an die Länder ändern, so dass bald Beschäftigte im internationalen Güterverkehr, die länger als 72 Stunden in einem Risikogebiet waren, einem mehrtägigen Hausarrest unterliegen.

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Führende Verbände der deutschen Speditions-, Transport- und Logistikbranche warnen vor strengeren Corona-Regeln für Beschäftigte aus diesem Sektor, die sich länger in Risikogebieten aufgehalten haben. Anlass ist eine geplante Änderung der Muster- Verordnung des Bundes zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus, die als Empfehlung für die Länder gilt. Demnach sollen Ausnahmen von einer Quarantänepflicht nur noch für Personen gelten, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Waren und Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren und sich bis zu 72 Stunden in einem Risikogebiet aufhalten.

Die Branchenverbände AMÖ, BIEK, BGL, BWVL und DSLV kritisieren, dass die bisher zeitlich unbefristete Ausnahme, wonach für das Personal ihrer Mitgliedsbetriebe nach der Wiedereinreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland keine Quarantänepflicht besteht, nun auf 72 Stunden eingegrenzt werden soll. Damit würden der Speditions-, Transport- und Logistikunternehmen bald Arbeitskräfte in erheblichem Umfang entzogen und die Versorgungssicherheit der Wirtschaft und der Bevölkerung in Deutschland und Europa mit Waren und Gütern massiv gefährdet, schreiben sie in einer gemeinsamen Stellungnahme an das Bundesinnenministerium. Sie fordern deshalb, dass die zu Beginn der Pandemie eingeführten Regelungen beibehalten werden.

Schwierigkeiten drohen vor allem bei Lkw-Fahrern

Eine „Neufassung der Muster-Verordnung durch die Länder hätte erneut massive negative Auswirkungen auf internationale Lieferketten, da sich insbesondere Fahrpersonal des Straßengüterverkehrs – unter anderem bedingt durch gesetzlich vorgeschriebene Lenk- und Ruhezeitunterbrechungen – länger als 72 Stunden in einem als Risikogebiet ausgewiesenen Staat aufhalten muss“, heißt es darin. Die Verkehrsverbände weisen zudem darauf hin, dass das Fahrpersonal im internationalen Güterverkehr während der Dauer der Tätigkeitsausübung nur geringen Kontakt zu weiteren Personen habe und das Corona-Risiko somit geringer als bei anderen Berufsgruppen sei.

Völlig offen ist aus ihrer Sicht darüber hinaus, wie mit Berufskraftfahrern ausländischer Transportdienstleister, die nach einem Aufenthalt von mehr als 72 Stunden in einem Risikogebiet nach Deutschland einreisen, verfahren werden soll. „Behördliche Zuständigkeiten sind für diese Fälle nicht geklärt, zudem würde eine bis zu zehntägige Quarantäne an fehlenden Unterbringungsmöglichkeiten für ausländische Fahrer scheitern“, mahnen die hiesigen Branchenvertreter. Bei nicht einheitlicher Vorgehensweise fürchten sie Ungleichbehandlungen und Wettbewerbsverzerrungen zwischen deutschen und ausländischen Unternehmen.

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