Die Richter wiesen die Klage einer Pflegehelferin aus einem Seniorenheim ab, die Zahlungen aus der Unfallversicherung erzwingen wollte. Die Frau hatte im Januar vergangenen Jahres ihre Raucherpause vor dem Gebäude verbracht und stieß auf dem Rückweg mit dem Hausmeister zusammen. Dieser verlor einen Eimer Wasser, die Arbeitnehmerin rutschte aus und brach sich den Arm.
Nach Ansicht der Richter handelte es sich hierbei nicht um einen Arbeitsunfall. Denn das Rauchen sei eine persönliche Angelegenheit ohne Bezug zur Berufstätigkeit. Anders als Essen und Trinken sei Rauchen nicht zur Erhaltung der Arbeitskraft erforderlich. Deshalb sei zwar der Weg zur Kantine versichert, nicht jedoch die Zigarettenpause. Grundsätzlich ist laut Gericht auch der Weg von und zur Arbeit versichert. CTW
Sozialgericht Berlin
Urteil vom 23.1.2013
Aktenzeichen S 68 U 577/12