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Rechtsschutzversicherung: Was Sie beachten sollten

25.12.2013 08:00 Uhr
Rechtsschutzversicherung: Was Sie beachten sollten
Oh je! Flattert eine Forderung ins Haus, ist guter Rat oft teuer
© Foto: fotolia.com

LKW-Fahrer leben gefährlich. Anwaltlicher Beistand wird oft gebraucht. Wann sich eine Rechtsschutzpolice lohnt. Und worauf bei Vertragsabschluss zu achten ist.

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Mit hohem Termindruck täglich auf Achse, das ist Fahreralltag. Dann passiert es: Lenkzeit überschritten. Bei Rot über die Ampel, ganz schnell mal geblitzt, das Punktekonto in Flensburg überzogen. Fahrverbot, Lappen weg - so weit soll es nicht kommen. Da kann, wenn überhaupt, nur noch ein Anwalt was retten. Als Retter in der Not wird er oft auch nach einem Unfall gebraucht, bei dem die Versicherung des Unfallgegners lieber prozessiert, statt zu zahlen. Die KFZ-Haftpflichtversicherung wehrt gegebenenfalls zwar unberechtigte Ansprüche ab und beauftragt im Prozessfall einen Rechtsanwalt auf ihre Kosten. Doch bei der gerichtlichen Durchfechtung möglicher eigener Schadenersatzansprüche geht es meist nicht ohne eigenen Anwalt - zum Beispiel dann, wenn die Haftungsverteilung zwischen den Beteiligten unklar ist.

Längst nicht alle Transportunternehmen haben hierfür eine eigene Firmen-Rechtsschutzversicherung inklusive Verkehrsrechtsschutz abgeschlossen, über die die Mitarbeiter in solchen Fällen versichert wären. "Oft sind es nur größere Firmen, die für ihre LKW-Fahrer entsprechend vorsorgen", so die Erfahrung von Versicherungsberater Hans-Hermann Lüschen aus Berlin.

SEIT 1. AUGUST HÖHERE ANWALTSKOSTEN

Ein eigener Rechtsschutzvertrag ist insofern eine Alternative, um sich finanziellen Rückhalt zu verschaffen. Dazu kommt: Wer sein Recht vor Gericht durchsetzen will, muss ab jetzt tiefer in die Tasche greifen. Am 1. August 2013 ist das Zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft getreten. Dadurch wurden Anwalts- und Gerichtskosten deutlich teurer. Die Aufschläge können zwischen 13 und 65 Prozent betragen, errechnete Stiftung Warentest. Langfristig dürften die Versicherer bei den Prämien nachziehen.

WOZU VERKEHRSRECHTSSCHUTZ?

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts-, Sachverständigen- und Gerichtskosten, wenn man Schadenersatz, Schmerzensgeld oder Reparaturkosten vom Unfallgegner erstreiten muss. Sie deckt - für den Fall des Unterliegens - auch die Kosten der Gegenseite ab.

Auch wenn nach einem Unfall zum Beispiel Bußgeldverfahren oder strafrechtliche Konsequenzen wegen fahrlässiger Körperverletzung drohen, deckt die Verkehrsrechtsschutzversicherung die anwaltlichen Kosten zur Abwehr bzw. für die Verteidigung ab und stellt gegebenenfalls ein Darlehen für Strafkautionen.

"Schon bei einem Ordnungswidrigkeitsverfahren - etwa weil man zu schnell gefahren ist, geblitzt wurde oder gegen Sozialvorschriften im Straßenverkehr wie Lenkzeiten etc. verstoßen hat - muss man über den Daumen gepeilt mit 800 bis 1400 Euro allein an Rechtsanwaltskosten rechnen. Wird dann noch ein Sachverständiger gehört, geht das auch schnell mal weit über 2000 Euro", sagt die Anwältin und Strafverteidigerin Dr. Ines Kilian aus Dresden. Handelt es sich um ein Strafverfahren, landet man schnell im hohen vierstelligen Bereich, "je nachdem, durch wie viele Instanzen man sich kämpfen muss".

FÜR SINGLES UND ALS FAMILIENSCHUTZ

Beim Verkehrsrechtsschutz sind ein Alleinstehender oder auch eine ganze Familie als Fahrer eigener oder fremder Fahrzeuge versichert, ebenso als Radfahrer und Fußgänger sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Sofern der LKW-Fahrer kein Single-Dasein führt, rät Makler Bert Heidekamp aus Berlin zum Familien-Verkehrsrechtsschutz, den es ab ca. 60 Euro im Jahr gibt. Bei Alleinstehenden geht es ab ca. 50 Euro los. Ein Plädoyer für eine solche Absicherung kam unlängst auch von der Stiftung Warentest. Die urteilte über die 90 Tarife von 31 Anbietern mit den Testsiegern Alte Leipziger, BGV Badische und Örag: "Mehr drin als man denkt".

Denn über Autounfälle und den rechtlichen Clinch bei drohendem Entzug des Führerscheins hinaus deckt die Police außerdem sonstige Rechtstreitigkeiten rund um den eigenen fahrbaren Untersatz - so aus Kauf-, Reparaturoder Leasingverträgen oder wenn das Finanzamt die Kfz-Steuer falsch berechnet hat. Und das zu vergleichsweise kleinen Preisen zwischen 65 und 160 Euro jährlich ohne Selbstbehalt - wie die Warentester in ihrem Vergleich feststellen.

INTERESSANT: ARBEITSRECHTSSCHUTZ

Wer regelmäßig am Straßenverkehr teilnimmt oder in einer wirtschaftlich unsicheren Branche tätig ist, für den kann sich eine Rechtsschutzversicherung auch nach Einschätzung von Verbraucherschützern lohnen.

Beides trifft auf Trucker zu. "Arbeitsrechtsschutz - ein ganz besonders wichtiges Thema für LKW-Fahrer", so der Sachverständige für Versicherungen Werner Fütterer aus Vienenburg.

Nach seiner Erfahrung gibt es kaum eine andere Branche, "wo die Mitarbeiter in einem so hohen Maße und teilweise auch rechtswidrig unter Feuer stehen, was Just-in-time-Anforderungen betrifft, und dann nicht selten betriebliche Konsequenzen zu spüren bekommen, wenn sie beispielsweise versuchen, ihre gesetzlichen Ruhezeiten einzuhalten. Aber jeder Fahrer muss wissen: Wenn er die Lenk- und Ruhezeiten nicht einhält und etwa wegen Übermüdung einen Unfall herbeiführt, hat er ein strafrechtliches Problem." Die Konfliktfelder reichen vom Streit um Überstundenvergütung über Bußgeldbeteiligung bis zu Abmahnung, Kündigung, Insolvenz.

"Bei einem Prozess vorm Arbeitsgericht kommen schnell 1000 Euro zusammen", sagt Experte Fütterer. Egal ob Verlierer oder Gewinner, dort zahlt in erster Instanz jeder die Kosten selbst. Der Rechtsschutz schließt diese finanzielle Lücke.

ARBEITSRECHTSSCHUTZ NUR IM PAKET

Anders als den Verkehrsrechtsschutz gibt es den Baustein Arbeitsrechtsschutz jedoch nicht solo. Hier muss man gleich ein ganzes Paket nehmen - mindestens den Privat- und Berufsrechtsschutz. Der Rechtsschutz lässt sich über verschiedene Bausteine ausweiten - etwa auf den Verkehrsrechtsschutz und den Mietrechtsschutz.

"Jemand, der zur Miete wohnt, der abhängig beschäftigt ist und der Auto fährt, sollte in jedem Fall eine Rechtsschutzversicherung haben, die diese drei Bereiche abdeckt", sagt Rechtsanwältin Monika Maria Risch, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Ein Komplettpaket, über das auch die Familie geschützt ist, kostet etwa zwischen 150 und 500 Euro.

Wichtig bei der Rechtsschutzpolice ist ein ausgewogenes Preis-Leistungs-Verhältnis. Hier muss Versicherungsberater Hans-Hermann Lüschen im Beratungsgespräch des Öfteren einiges gerade rücken: Wenn Kunden mit dem Schnäppchenpreis argumentieren, den der Nachbar oder Kollege angeblich für seine Police bezahlt hat. Das wird nach seiner Kenntnis häufig mit schlechteren Bedingungen erkauft.

DER TEUFEL STECKT IM DETAIL

Unter Umständen ist die freie Anwaltswahl eingeschränkt. Oder der Versicherer hat das letzte Wort bei der Einschätzung der möglichen Erfolgsaussichten. Stehen die aus seiner Sicht schlecht, gibt's kein grünes Licht für die Kostenübernahme. Das Stichwort im Kleingedruckten heißt "Schiedsentscheid". Beim "Stichentscheid" dagegen begründet der Anwalt des Versicherten, warum der Rechtsstreit geführt bzw. fortgeführt werden muss. Solche Tarife sind in aller Regel teurer. Die Rechtsschutzpakete sind je nach Anbieter ohnehin sehr verschieden und im Übrigen nicht gerade übersichtlich geschnürt, in jüngster Zeit aufgepeppt mit verschiedenen Extras wie Internet-Rechtsschutz oder Beratung bei Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten.

Dabei geht das, was wirklich existenzentscheidend sein kann, manchmal unter. Unbedingt den Spezial-Strafrechtsschutz mit dazunehmen, das predigt Makler Bert Heidekamp seinen Mandanten geradezu. Das wird nach seiner Erfahrung von Vermittlern nicht selten vergessen. Denn Rechtsbeistand in einem Strafverfahren - etwa beim Vorwurf der Körperverletzung nach einem Unfall im Straßenverkehr - ist nur darüber finanziell gedeckt!

Als Fernfahrer international ist man auch im Ausland häufig unterwegs - da wäre zu prüfen, ob die übliche europaweite Rechtsschutz-Deckung ausreicht oder eventuell Geltung weltweit gebraucht wird, so Berater Lüschen. Im Übrigen rät er zu Selbstbehalten. Das spart Prämie und ist auch bei den Gesellschaften gern gesehen. "Ähnlich wie bei Kasko. Da zahlt man ja den Kratzer am Spiegel auch aus eigener Tasche."

NICHT DAS SCHADENKONTO ÜBERZIEHEN

Vor allem aber erspart man sich so womöglich die Kündigung. Gerade hat er so einen Fall auf dem Tisch. "Die Quittung für drei Schäden in einem Jahr. Lenkzeit überschritten, Ladungsfehler, Rotlichtverstoß. Mehr oder weniger 'Alltag', weswegen der Rechtsschutzversicherer eingeschaltet wurde. Auch um zu verhüten, dass das Punktekonto in Flensburg wächst." Doch damit war der Berufskraftfahrer raus. "Rechtsschutz in Anspruch nehmen wirklich da, wo es ans Eingemachte geht", legt Lüschen Klienten ans Herz.

Die Gesellschaft hat vor allem ihre Kosten im Blick. "Das merkt man spätestens, wenn es von dort heißt: "Wir müssen Ihren Vertrag sanieren." Dann sei die Beitragserhöhung nicht weit und die Kündigung die nächste Option. "Auch Dauersieger im Rechtsstreit können nicht auf einen Erfolgsbonus hoffen." Ein Teil der Gesellschaften behält sich im Kleingedruckten ihr außerordentliches Kündigungsrecht auch schon nach einem einzigen Schadenfall vor. "In etwas besseren Tarifen sind es üblicherweise zwei Schadenfälle und in sehr guten Angeboten drei", weist Makler Heidekamp auf ein wichtiges Auswahlkriterium hin. Darüber hinaus sollte der Versicherer vor einer Kündigung zumindest immer ein Alternativangebot machen - zum Beispiel einen höheren Selbstbehalt.

Makler und unabhängige Versicherungsberater kennen den Rechtsschutzmarkt auch insofern gut und dort im Übrigen auch ihre "Pappenheimer" in puncto Schadenregulierung. Sie haben auch ihre Favoriten: Gesellschaften, wo die Schadenabwicklung in den letzten zehn bis 15 Jahren problemlos und zügig lief.

Carla Fritz

TIPP

Über die Fahrlehrerversicherung gibt es die Rechtsschutz-Versicherungen von Roland Rechtsschutz auch für angestellte LKW-Fahrer/Berufskraftfahrer günstiger - bis zu maximal 20 Prozent. Möglich macht das ein Rahmenvertrag mit der Gesellschaft. Rund um die Uhr geschaltet ist hierbei außerdem die Roland-Rechtsschutz-Hotline.

www.fahrlehrerversicherung.de

GRUNDSÄTZLICHE INFORMATIONEN

Rechtsschutz-Anbieter sind zum Beispiel: AdvoCard, ARAG, Auxilia, D.A.S., DEURAG, KRAVAG, Roland Rechtsschutz, Rechtsschutz-Union.

Auswahl: Die meisten Rechtsschutzversicherer bieten Rundum-Rechtsschutzpakete an. Die Kombi-Pakete decken sowohl Rechtsgebiete aus dem beruflichen wie aus dem privaten Bereich ab.

Versichert sind der Berufskraftfahrer selbst und je nach Vertrag auch Ehe- oder nichteheliche Lebenspartner, außerdem die im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder und die unverheirateten Kinder in Ausbildung.

Der Versicherungsschutz greift in vielen Fällen erst nach einer dreimonatigen Wartezeit. Rechtsschutzfälle, die vorher eintreten bzw. da ihren Ursprung haben, sind nicht versichert. Wenn ein Rechtsstreit schon ganz konkret droht, ist der Abschluss sinnlos.

Die Versicherung bezahlt den Anwalt - und wenn erforderlich auch die Kosten des Gerichtsverfahrens sowie die der Gegenseite, wenn man den Prozess verliert. Ebenso für Sachverständige und Zeugenanhörung.

Die Deckungssumme beginnt bei neueren Verträgen ab 300.000 oder 500.000 Euro. Angeboten werden teilweise auch eine Million, vereinzelt auch unbegrenzte Deckungssummen.

Bei Selbstbehalten sind 150, 250 und 300 Euro pro Rechtsschutzfall üblich. Manche Gesellschaften erlassen den Selbstbehalt im Schadenfall auch, wenn der Vertrag mehrere Jahre schadenfrei war.

Rechtsschutz-Hotlines für eine anwaltliche Erstberatung rund um die Uhr sind heute schon fast Standard. Gilt auch für in der Police nicht versicherte Rechtsprobleme und sonst nicht versicherbare Rechtsgebiete (z.B. Baurecht).

Tipp: Der Anruf sollte nicht als Schadenfall angerechnet werden.

VERTRAG: BAUSTEINE UND KLEINGEDRUCKTES

Manche Gesellschaften bieten das Komplettpaket mit allen möglichen Erweiterungen an. Der Kunde wählt einzelne Bausteine. Andere sortieren nach Basis-, Standard- und Komfortpaket. "Jeder sollte prüfen, welche Rechtsschutzarten er benötigt und den Rechtsschutz individuell zusammenstellen", empfiehlt Versicherungsexperte Werner Fütterer. Für Selbstfahrer gibt es eigene Pakete.

Ausschlüsse: Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen sind häufig nicht mitversichert, ebenso Verfahren wegen Halte-/Parkverstößen. Kein Rechtsschutz auch bei der Scheidung oder beim Streit um das gekaufte Haus oder Grundstück sowie im Erbrecht. Hier bieten manche Anbieter nur Beratung an.

Gerichtlich/außergerichtlich streiten: Normalerweise deckt die Rechtsschutzpolice gerichtliche und außergerichtliche Kosten ab. Manche Angebote decken die Anwaltskosten in bestimmten Rechtsstreitigkeiten auch erst ab, wenn die Sache vor Gericht geht.

Sonderkündigungsrecht: Der Versicherer darf im Schadenfall kündigen. Die Gesellschaft sollte bei bis zu drei Schäden im Jahr auf dieses Sonderkündigungsrecht verzichten.

Tipp

Sie können evtl. auf einzelne Bausteine verzichten. Als Alternative bzw. Ergänzung zum Vertrag bietet sich die Mitgliedschaft in Vereinen und Verbänden an, die für bestimmte Bereiche den Rechtsschutz mit eigenen Anwälten übernehmen, z.B. im Mietrecht über den Mieterverein und Arbeitsrecht über Berufsverbände oder Gewerkschaften.

VERTRAG: DAS IST OPTIMAL

· Freie Anwaltswahl

· Eingeschränktes Kündigungsrecht des Versicherers

· Kostenlose Anwaltshotline in versicherten, nicht versicherten und nicht versicherbaren Angelegenheiten

· Weltweiter und zeitlich unbefristeter Versicherungsschutz mit unbegrenzter Deckungssumme. Kostenerstattung auch für außergerichtliche Konfliktlösung (z.B. Mediation).

· Spezial-Strafrechtsschutz inbegriffen

· Vorsatz-Delikte bis zur Klärung erst einmal mitversichert

· Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen abgedeckt, Verfahren wegen Halte- und Parkverstößen im Straßenverkehr mit eingeschlossen

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