Ein PKW-Fahrer hatte sich kurz vor einer Ampel zunächst auf der Rechtsabbiegespur befunden, sich es dann aber anders überlegt und zog auf die Linksabbiegespur. Er setzte sich mit seinem Porsche in eine kleine Lücke vor einen wartenden LKW. Er war damit in den toten Winkel des Lastwagens gefahren und hatte auch keinen Sichtkontakt zu dessen Lenker hergestellt. Beim Anfahren übersah der LKW-Fahrer tatsächlich den Sportwagen; bei der Kollision entstand ein Sachschaden von rund 2500 Euro. Für den entstandenen Schaden haftet nun die Versicherung des PKW-Fahrers zu 70 Prozent, da er sich nicht mit dem LKW-Fahrer über den Fahrstreifenwechsel verständigt hatte. Er habe den Unfall durch den Spurwechsel verursacht. Wer sich aber falsch einordnet und Korrekturmanöver durchführt, darf dabei niemanden gefährden.
Doch auch der LKW-Fahrer wurde in die Verantwortung genommen; ihm wurde ein Mitverschulden von 30 Prozent angelastet. Er hat grundsätzlich eine Gefahrenabwehrpflicht. Er hätte, urteilten die Richter, vor dem Losfahren in seinen Zusatzspiegel schauen müssen, um sich über eine freie Fahrt zu vergewissern.
Oberlandesgericht Hamm
Aktenzeichen: I-9 U 5/12
Entscheidung vom 30.10.2012