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Keine Kündigung auf Wunsch der Kollegen

21.06.2012 08:00 Uhr

Ein Arbeitgeber darf einen Angestellten nicht einfach feuern, weil dessen Kollegen dies wünschen.

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Das entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein. In dem verhandelten Fall ging es um einen Vertriebsingenieur. Zwei Kollegen, die eng mit ihm zusammenarbeiteten und gute Umsätze erzielten, hatten gedroht, sie würden kündigen, wenn der Mann weiter im Unternehmen bliebe. Dies nahm der Arbeitgeber zum Anlass, den Mann hinauszuwerfen. Den Richtern aber reichten der pauschale Hinweis auf die Drucksituation und allgemeine Gespräche nicht aus. Das Unternehmen hätte schon erklären müssen, welche konkreten Maßnahmen zuvor ergriffen wurden, um den schwelenden Zwist in den Griff zu bekommen, so die Begründung.

Der Arbeitnehmer indes hatte seinen Chef zweimal bei der Arbeitsagentur angezeigt mit dem Vorwurf, Kurzarbeitsleistungen zu missbrauchen. Doch auch der klagende Arbeitnehmer habe zunächst eine Klärung im Betrieb versuchen müssen. Eine gedeihliche weitere Zusammenarbeit sei nicht zu erwarten, da der Mann sofort eine Anzeige erstattet habe. Am Ende gab das Landesarbeitsgericht dem Auflösungsantrag des Unternehmens wegen des zerstörten Vertrauens statt.

§ LG Schleswig-Holstein
Urteil vom 20.03.2012
Aktenzeichen: 2 Sa 331/11

www.schleswig-holstein.de/LAG

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