Herr Kupka, was genau ist unter Kurzarbeit beziehungsweise Kurzarbeit „Null“ zu verstehen?
Bei Kurzarbeit wird vorübergehend die regelmäßige Arbeitszeit beim Arbeitnehmer verkürzt. Bei Kurzarbeit „Null“ wird sie soweit verkürzt, dass der Arbeitnehmer gar nicht mehr arbeitet. Der Arbeitgeber muss bei Kurzarbeit nur für die Zeit bezahlen, die der Mitarbeiter tatsächlich arbeitet. Das Ziel dabei ist, betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden und trotzdem die Personalkosten aufseiten des Arbeitgebers zu senken.
Wen kann Kurzarbeit treffen?
Es kann fast jeden treffen, mit Ausnahme einiger weniger Arbeitnehmergruppen. Voraussetzung ist aber, dass eine Vereinbarung zum Thema Kurzarbeit besteht. Möglich ist das in einem Arbeitsvertrag, in einem Tarifvertrag oder auch in einer Betriebsvereinbarung. Wenn es allerdings eine solche Vereinbarung nicht gibt, kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht gegen seinen Willen in Kurzarbeit schicken.
Wie wirkt sich Kurzarbeit finanziell aus?
Der Arbeitgeber bezahlt nur noch die Stunden, die der Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet hat. Für den Arbeitsausfall springt die Agentur für Arbeit mit dem sogenannten Kurzarbeitergeld ein. In der Regel sind das 60 Prozent* des bisherigen Nettogehalts bei kinderlosen Arbeitnehmern und 67 Prozent* bei Eltern von Kindern, die im gleichen Haushalt wohnen.
*Anm. d. Red.: wegen Corona vorübergehend und fallweise erhöht, siehe www.bundesfinanzministerium.de
Müssen Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld selbst beantragen?
Nein, Kurzarbeitergeld wird vom Arbeitgeber beantragt. Er benötigt dafür eine Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer, in der die Kurzarbeit festgehalten ist. Zudem muss geprüft werden, ob die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld tatsächlich gegeben sind.
Kann Geld zurückgefordert werden?
Aus Sicht des Arbeitnehmers nicht. Für den Arbeitgeber besteht immer ein Risiko, denn zunächst prüft die Agentur für Arbeit den Antrag auf Kurzarbeitergeld nicht detailliert. Wenn sich später herausstellt, dass die Voraussetzungen gar nicht gegeben waren, muss der Arbeitgeber Leistungen zurückzahlen.
Wie lang wird Kurzarbeitergeld gezahlt?
Grundsätzlich wird das Kurzarbeitergeld für die Dauer von zwölf Monaten gezahlt. Durch die Coronakrise sind sogar bis zu 21 Monate möglich.
Wirkt sich das verringerte Arbeitsentgelt auf die Rente aus?
Ja, die Rentenzahlungen werden anteilig gekürzt. Die Agentur für Arbeit zahlt zwar in die Rentenkasse ein, allerdings einen etwas geringeren Betrag.
Muss man in Kurzarbeit für den Arbeitgeber verfügbar sein?
Bei einer reduzierten Arbeitszeit muss man dem Arbeitgeber auch nur in der festgelegten Zeit zur Verfügung stehen. Allerdings kann der Arbeitgeber, wenn keine Fristen vereinbart sind und der Arbeitsausfall vorbei ist, die Kurzarbeit relativ schnell beenden. Eine Welt- reise sollte man besser nicht planen, man muss sich aber auch nicht stän- dig bereithalten.
Hat Kurzarbeit Auswirkungen auf den Urlaubsanspruch?
Dazu gibt es noch keine gesetzlichen Regelungen. Es hängt von den Vereinbarungen zum Thema Kurzarbeit ab. Wenn im Arbeitsvertrag steht, dass für jeden Monat Kurzarbeit „Null“ der Urlaubsanspruch um ein Zwölftel gekürzt werden kann, ist das möglich.