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Falsche Angabe des Navigationsgeräts keine Entschuldigung

06.02.2013 08:00 Uhr
Falsche Angabe des Navigationsgeräts keine Entschuldigung
Einbahnstraße bleibt Einbahnstraße, auch wenn das Navi etwas anderes sagt.
© Foto: Mario Vedder/dapd

Wer die Verkehrsregeln missachtet, haftet für die Folgen. Auf die Anweisung des Navis kann man sich nicht berufen.

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Das Amtsgericht Frankfurt hat Anfang Oktober einen 29-jährigen LKW-Fahrer wegen fahrlässiger Tötung zu 3600 Euro Geldstrafe verurteilt. Laut Anklage war der Mann im September vergangenen Jahres mit seinem Lastwagen in Frankfurt-Sachsenhausen auf Geheiß seines Navis von einer Hauptverkehrsstraße nach links abgebogen, obwohl dies verboten war. Ein entgegenkommender Motorradfahrer konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und erlitt bei dem Zusammenstoß tödliche Verletzungen.

Autofahrer dürften sich nicht alleine auf Navi-Ansagen verlassen, sie müssten immer auch selbst auf Schilder und andere Verkehrsteilnehmer achten, so die Richter. Der LKW-Fahrer habe deshalb ein "Doppelversagen" zu verantworten. Nur weil er sich bislang fehlerfrei im Straßenverkehr gezeigt habe und der Motorradfahrer zu schnell unterwegs war sowie zu wenig Schutzkleidung trug, beließ es das Amtsgericht bei einer Geldstrafe. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten gefordert. Der Angeklagte zeigte sich vor Gericht nach Angaben der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" sehr bedrückt. In einem Brief an die Angehörigen des Motorradfahrers hatte er sich im Vorfeld demnach bereits entschuldigt.

Amtsgericht Frankfurt
Urteil vom 5.10.2012
AZ: 916 Ds - 3991 Js 240346/11

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