Ist nach Ablauf einer in Deutschland verhängten Sperrfrist im EU-Ausland ein Führerschein ausgestellt worden und ist in diesem auch ein Wohnsitz im EU-Ausland ordnungsgemäß eingetragen, muss die deutsche Fahrerlaubnisbehörde diesen Führerschein anerkennen, ohne dass sie hier noch die Vorlage einer erfolgreichen medizinischpsychologischen Untersuchung (MPU) verlangen kann. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt. Gerade wenn das Wohnsitzerfordernis im EU-Ausland erfüllt ist und keine Anhaltspunkte vorliegen, dass dies tatsächlich nicht ordnungsgemäß erfüllt worden sei, hat die deutsche Behörde keinen Grund, die Anerkennung der Fahrerlaubnis zu verweigern.
§ Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt Urteil vom 14.03.2012 Aktenzeichen: 3 L 56/09 2
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