Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am Freitag, 3. Juli 2020, höhere Strafen für Verkehrsdelikte mit Todesfolge gefordert. Wer die Sicherheit des Bahn-, Schiffs-, Luft- oder Straßenverkehrs gemäß Paragraf 315 Strafgesetzbuch beeinträchtigt und dadurch den Tod einer Person verursacht, soll künftig mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft werden. Die Tat wäre damit automatisch als Verbrechen einzustufen. Die gleiche Qualifizierung soll für den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr gemäß Paragraf 315b Strafgesetzbuch gelten.
Der Gesetzentwurf geht nun an die Bundesregierung. Diese kann dazu Stellung nehmen, bevor sie ihn zur Entscheidung an den Bundestag weiterleitet. Ob und wann sich die Abgeordneten mit dem Vorschlag der Länder befassen, ist offen: im Bundestag gibt es keine feste Fristen für Bundesratsinitiativen.
Wertungswidersprüche beseitigen
Mit seinem Gesetzentwurf will der Bundesrat Wertungswidersprüche beseitigen, die durch frühere Änderungen des Strafgesetzbuchs entstanden seien, als man zum Beispiel die Strafbarkeit für verbotene Kraftfahrzeugrennen verschärft hat. Außerdem weist er darauf hin, dass nach geltendem Recht eine fahrlässige Gesundheitsbeschädigung in bestimmten Fällen härter bestraft werde als eine fahrlässige Todesverursachung. Auch diese Ungereimtheit möchte die Länderkammer beseitigen lassen.