Ein solcher Fall aus dem Februar 2012 wurde nun vor dem Oberlandesgericht Hamm verhandelt. Bei dem Zusammenstoß mit einem Scania-LKW an einer Ampelkreuzung wurde ein 45-jähriger Radfahrer so schwer verletzt, dass er verstarb. Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den 24-jährigen LKW-Fahrer eingestellt, da laut einem verkehrsanalytischen Gutachten der Angeklagte den Fahrradfahrer gar nicht gesehen haben konnte. Beide waren bei Grün losgefahren.
Die Witwe des Verstorbenen stellte jedoch einen Antrag auf eine gerichtliche Überprüfung der Entscheidung. Das OLG Hamm stellte dann fest, dass das Verfahren zu Unrecht eingestellt worden war. Der LKW-Fahrer habe ausgesagt, dass er beim Abbiegen nach rechts deutlich schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren sei. Sogar der vom Verteidiger des Beschuldigten beauftragte Sachverständige habe laut Gutachten eine Geschwindigkeit von knapp 21 km/h festgestellt. "Hier liegt eine grobe Verletzung der Sorgfaltspflicht des LKW-Fahrers vor. Er ist eindeutig zu schnell abgebogen", erklärt Rechtsanwalt Thomas Nolting von der Deutschen Anwaltshotline. Der LKW-Fahrer als Unfallverursacher wurde wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen.
Der Fahrer hätte mit seinem LKW so langsam abbiegen müssen (Schrittgeschwindigkeit), dass er noch rechtzeitig auf plötzlich auftauchende Verkehrsteilnehmer hätte reagieren können. Abbieger seien wegen der Vorfahrtsberechtigung von Fußgängern und Fahrradfahrern mit Wartepflichtigen gleichzusetzen.
Oberlandesgericht Hamm
Beschluss v. 9.9.2013, AZ: 3 Ws 134/13
Quelle: Deutsche Anwaltshotline