Wer befürchtet, dass seine berufliche Tätigkeit die Ursache für ein gesundheitliches Problem sein könnte, sollte zunächst den Hausarzt aufsuchen, so die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Er schickt bei Verdacht eine "BK-Verdachtsanzeige" an die Berufsgenossenschaft (BG)/ Unfallkasse. Auch Erkrankte selbst sowie der Arbeitgeber können sich formlos an die BG oder Unfallkasse wenden. Der Leistungsträger setzt zunächst alles daran, die Krankheit zu heilen bzw. eine Verschlimmerung zu vermeiden und stellt die medizinische Versorgung bis zur beruflichen Reintegration sicher. Hat die Erkrankung eine körperliche Beeinträchtigung zur Folge (Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent), erhalten die Betroffenen eine Rente. 2010 registrierten die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen mehr als 30.000 neue Fälle bestätigter Berufskrankheiten.
Hilfe bei Verdacht auf Berufskrankheit
24.05.2012 08:00 Uhr
Wer befürchtet, dass seine berufliche Tätigkeit die Ursache für ein gesundheitliches Problem sein könnte, sollte den Hausarzt aufsuchen.