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Mindestlohn: Wer kontrolliert nicht-deutsche Unternehmen?

25.11.2014 08:00 Uhr
Mindestlohn: Wer kontrolliert nicht-deutsche Unternehmen?
Dobrindt und Wandt wollen gegen Lohndumping vorgehen
© Foto: Picture Alliance/Sebastian Willnow

Die Mitgliederversammlung führte die Unternehmer des Bundesverbands Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) in diesem Jahr nach Leipzig.

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Ein zentrales Thema stellte der ab 1. Januar 2015 geltende Mindestlohn dar. Der BGL wies darauf hin, dass viele Fragen in der Umsetzung noch ungeklärt sind. Wieso zum Beispiel nur die Zollverwaltung, nicht aber auch das BAG den Mindestlohn kontrollieren soll? Oder ob die Kontrollbehörden personell und technisch in der Lage sind, Millionen an fälligen Meldungen zu verarbeiten? Besonders die Frage, wie ausländische Transportunternehmen beweisen können, dass sie ihre Fahrer nach dem Mindestlohn bezahlen, möchte der BGL geklärt haben. "Es darf nicht sein, dass sich gebietsfremde Transportunternehmen mangels Kontrollinstrumentarien buchstäblich davonmogeln", sagte Karlheinz Schmidt, geschäftsführendes Präsidialmitglied. Nur wenn die gesetzlichen Vorgaben konsequent umgesetzt würden, könne man dem Sozialdumping Einhalt gebieten, meint der BGL.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt, der unter den Gästen war, sagte, er sei "wild entschlossen, mit einer nationalen Regelung zu reagieren, wenn es nicht in Kürze eine rechtssichere europäische Lösung gebe." Man könne kein Sozial- und Lohndumping auf deutschen Straßen akzeptieren, betonte der Minister mit Nachdruck. (Siehe auch Seite 62 f.)

Mit Genugtuung kommentierte der BGL die positiven Ergebnisse des Lang-LKW. "Der Lang-LKW schont das Klima, ohne der Bahn Verkehre wegzunehmen - eine klassische Win-Win-Situation", meinte BGL-Präsident Adalbert Wandt. Die Sorgen der Bahn-Lobby seien unbegründet. Die meisten auf der Schiene beförderten Güter seien zu schwer für den Lang-LKW.

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