Nach Informationen des Bundesverbandes Güterkraftverkehr, Logis tik und Entsorgung (BGL) haben die deutschen Zollbehörden im März mit Mindestlohnkontrollen für gebietsfremde Transportunternehmen begonnen. Betroffen seien ein ungarischer und ein tschechischer Betrieb. Die Unternehmen mussten Informationen in deutscher Sprache vorlegen.
Dabei handelt es sich demnach um Anmeldung/Registrierung im Handelsregister und bei den Steuerbehörden, die EU-Lizenz unter Nachweise der Registrierung aller ein gesetzten Fahrzeuge, Arbeitsverträge, Einsatzpläne der eingesetzten Fahrzeuge, insbesondere über in Deutschland zurückgelegte Strecken, sowie die Gehaltsabrechnung und Nachweise über die Bezahlung von Spesen. Nachgewiesen müsse ferner, dass der deutsche Mindestlohn im abgelaufenen Monat bezahlt wurde.